ARTIKEL 1-Einleitung
ARTIKEL 2-Informationen des Reiseveranstalters
ARTIKEL 3-Informationen des Reisenden
ARTIKEL 4-Grundlagen
ARTIKEL 5-Begründung und Inhalt der Vereinbarung
ARTIKEL 6-Zahlung, Zinsen und Inkassokosten
ARTIKEL 7-Reisepreis
ARTIKEL 8-Änderungen des Reisepreises
ARTIKEL 9-Reiseunterlagen und erforderliche Dokumente des Reisenden
ARTIKEL 10-Änderungen durch den Reisenden
ARTIKEL 11-Ersatz
ARTIKEL 12-Stornierung durch den Reisenden
ARTIKEL 13-Stornierung durch den Reiseveranstalter
ARTIKEL 14-Änderungen durch den Reiseveranstalter
ARTIKEL 15-Haftung und höhere Gewalt
ARTIKEL 16-Hilfe und Unterstützung
ARTIKEL 17-Ausschluss und Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters
ARTIKEL 18-Pflichten des Reisenden
ARTIKEL 19-Beschwerden während der Reise
ARTIKEL 20-Beschwerden nach der Reise
ARTIKEL 21-Ausschluss des Rücktrittsrechts für Pauschalreisen
ARTIKEL 22-Corona policy
ARTIKEL 1 – Einleitung
1. In diesen Allgemeinen Bedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:
Reiseveranstalter: die Person, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit vorab vereinbarte Reisen in eigenem Namen der Öffentlichkeit oder einer Personengruppe anbietet. Im Folgenden: P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV).
Reisender: a. Die Gegenpartei des Reiseveranstalters oder
b. die Person, in deren Namen die Reise vereinbart wurde und die diese Bedingungen akzeptiert hat, oder
c. die Person, auf die das Rechtsverhältnis zum Reiseveranstalter gemäß Artikel 11 dieser Geschäftsbedingungen übertragen wurde.
Reisevertrag: Der Vertrag, in dem sich P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) gegenüber der anderen Partei verpflichtet, eine von ihm angebotene Reise zu organisieren, die eine Übernachtung beinhaltet oder einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden sowie mindestens zwei der folgende Dienstleistungen:
a. Transport;
b. Unterkunft;
c. ein weiterer touristischer Dienst, der nicht direkt mit dem Transport oder der Unterkunft zusammenhängt und einen wesentlichen Teil der Reise ausmacht.
Es kann auch eine allgemeine Vereinbarung über den Kauf einzelner Tickets geschlossen werden. Bei separaten Tickets kommt kein Reisevertrag zustande.
Buchungsbüro: Das Unternehmen, das beim Abschluss des Reisevertrags zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter vermittelt.
Arbeitstage: die Tage von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlich anerkannten Feiertage.
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen.
2. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Reiseverträge.
3. Der Begriff „Europa und die Mittelmeerländer“ bedeutet: der europäische Kontinent, einschließlich der spanischen (Kanarischen) Inseln bzw. der portugiesischen (Madeira, Azoren) Inseln. alle Länder in Asien und Afrika, die an das Mittelmeer grenzen.
ARTIKEL 2 – Informationen des Reiseveranstalters
1. Spätestens nach Abschluss des Vertrags werden dem Reisenden von oder im Auftrag von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) allgemeine Informationen zu Pässen, Visa und etwaigen Gesundheitsformalitäten zur Verfügung gestellt, die auf die deutsche Staatsangehörigkeit zugeschnitten sind.
Der Reisende ist dafür verantwortlich, die erforderlichen zusätzlichen Informationen von den zuständigen Behörden einzuholen und rechtzeitig vor Reiseantritt zu prüfen, ob sich die zuvor erhaltenen Informationen in der Zwischenzeit nicht geändert haben.
2. Durch oder im Auftrag von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) erhält der Reisende Informationen über die Möglichkeit zum Abschluss einer Rücktrittsversicherung und einer Reiseversicherung. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) kann für einen Reisevertrag die Bedingung stellen, dass der Reisende eine Reiseversicherung abschließt und kann auch den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) gibt eine solche Bedingung im Angebot eindeutig an.
3. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) übernimmt keine Verantwortung für allgemeine Informationen in Fotos, Flyern, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, sofern diese von Dritten erstellt oder veröffentlicht wurden.
4. Im Falle eines Transports per Flugzeug wird dem Reisenden die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bekannt gegeben, sobald diese P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) bekannt ist, wenn möglich zum Zeitpunkt der Buchung und spätestens zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Reisedokumente.
ARTIKEL 3 – Informationen des Reisenden
1. Der Reisende stellt P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses alle Informationen über sich selbst und die von ihm registrierten Reisenden zur Verfügung, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrags wichtig sein können. Dies schließt Handynummern und E-Mail-Adressen ein, sofern verfügbar.
2. Der Reisende muss Informationen über den körperlichen und geistigen Zustand des Reisenden (einschließlich des Konsums von Alkohol, Drogen oder Medikamenten) bereitstellen, wenn dieser körperliche und/oder geistige Zustand zu Gefahr oder Risiken für den Reisenden oder andere Reisende (Passagiere und/oder Besatzung) oder Gegenstände Dritter führen kann. Dem Reisenden ist bekannt, dass der Beförderer (z. B. der Kapitän eines Flugzeugs) ihm das Recht auf Weiterbeförderung verweigern kann, wenn die Informationen nicht korrekt sind oder nicht erteilt wurden. Es sollten auch Informationen zu eingeschränkter Mobilität sowie zur Notwendigkeit gegeben werden, Minderjährige und behinderte Reisende, schwangere Frauen, Kranke und andere Mitreisende zu begleiten. Dem Reisenden ist bekannt, dass sich der Beförderer das Recht vorbehält, ein ärztliches Attest in Bezug auf bestimmte Erkrankungen zu verlangen und dem Passagier das Recht auf (weitere) Beförderung zu verweigern, wenn keine solche Erklärung vorliegt.
3. Der Reisende muss auch Details mitteilen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch den Reiseveranstalter in Bezug auf die Qualität oder Zusammensetzung der von ihm registrierten Reisegruppe wichtig sein können.
4. Wenn der Reisende dieser Informationspflicht nicht nachkommt und dies zur Folge hat, dass der Reiseveranstalter diesen Reisenden gemäß den Bestimmungen von Artikel 18 Absatz 2 von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausschließt, trägt der Reisende die Kosten, die zusätzlich anfallen.
ARTIKEL 4 – Grundlagen
1. Aus medizinischen Gründen können Abweichungen oder Ergänzungen der von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) angebotenen Reise erforderlich sein (medizinische Voraussetzungen). P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) wird sich redlich bemühen, dies zu leisten, es sei denn, dies kann von ihm berechtigterweise nicht erwartet werden. Medizinische Voraussetzungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Reiseveranstalters.
2. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) hat das Recht, im Falle medizinischer Voraussetzungen einen angemessenen Betrag pro Buchung für die Organisation und etwaige Kommunikation, die zur Durchführung der Reise notwendig werden, zu berechnen. Beteiligten Dienstleistern werden zusätzliche Kosten berechnet. Kosten im Zusammenhang mit medizinischen Grundbedürfnissen können nur berechnet werden, wenn der Reisende und P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) einverstanden sind.
3. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) bearbeitet eine Grundlagenanfrage aus anderen als medizinischen Gründen (anderen wesentlichen Gründen) nur, wenn dies eine angemessene Erfolgschance hat. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter das Recht, hierfür einen angemessenen Betrag zu berechnen, der die mit der Anfrage verbundenen Organisationskosten, die Kommunikationskosten und etwaige zusätzliche Kosten decken, die von an der Durchführung der Reise beteiligten Dienstleistern in Rechnung gestellt werden.
Diese Anfragen bedürfen auch der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV).
4. Die Höhe der in diesem Artikel genannten Gebühren wird von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) angegeben.
ARTIKEL 5 – Begründung und Inhalt der Vereinbarung
1. Angebot und Annahme
a. Der Vertrag wird geschlossen, indem der Reisende das Angebot von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) einschließlich der geltenden Allgemeinen Bedingungen annimmt. Die Annahme erfolgt mittels elektronischer Einverständniserklärung. Nach Abschluss des Vertrags erhält der Reisende so schnell wie möglich eine elektronische Bestätigung/Rechnung.
b. Bei der Buchung über das Internet richtet P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) den Buchungsprozess so ein, dass der Reisende vor der Annahme darüber informiert wird, dass er einen Vertrag abschließt. Der Reisende ist durch die Bestätigung der Buchung von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) an diesen Vertrag gebunden.
2. Rücknahme des Angebots
Das Angebot von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) ist unverbindlich und kann bei Bedarf zurückgezogen werden. Ein Widerruf aufgrund von Fehlern bei der Berechnung der Reisesumme oder anderen Fehlern ist zulässig. Der Rücktritt muss so bald wie möglich erfolgen, jedoch vor 16:00 Uhr am nächsten Arbeitstag (Reise nach Europa und in die Mittelmeerländer) nach dem Tag der Annahme und unter Angabe der Gründe.
In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf sofortige Rückerstattung des gezahlten Geldes.
3. Offensichtliche Fehler
Offensichtliche Fehler und Irrtümer binden P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) nicht. Solche Fehler und Irrtümer sind Fehler und Irrtümer, die aus Sicht des Durchschnittsreisenden auf den ersten Blick als solche erkennbar sind oder sein sollten.
4. Stornierung des Reiseveranstalters wegen unzureichender Teilnahme
P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Anzahl der Anmeldungen unter der erforderlichen Mindestanzahl liegt. Er gibt die Kündigungsfrist und die erforderliche Mindestanzahl von Anmeldungen im Angebot deutlich an. Die Stornierung muss schriftlich innerhalb der in der Veröffentlichung angegebenen Frist erfolgen. Artikel 13 und 15 finden keine Anwendung.
5. Reiseanmelder
a. Die Person, die eine Vereinbarung im Namen einer anderen Person (des Antragstellers) oder Gruppe abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben.
b. Der gesamte Verkehr (einschließlich Zahlungsverkehr) zwischen dem/den Reisenden einerseits und P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) andererseits erfolgt ausschließlich über den Reiseanmelder.
c. Der (andere) Reisende haftet für seinen eigenen Anteil am Vertrag.
6. Informationen und Vorbehalte zur Veröffentlichung
a. Wenn die vereinbarte Reise in einer Veröffentlichung von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) aufgenommen ist, sind die darin enthaltenen Informationen ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung.
b. Wenn P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) allgemeine Vorbehalte in den allgemeinen Teil des Reiseprogramms aufgenommen hat und diese im Widerspruch zu den Reisebedingungen stehen, gelten die für den Reisenden günstigsten Bestimmungen.
7. Abfahrts- und Ankunftszeiten
Abfahrts- und Ankunftszeiten werden in den Reisedokumenten für den Transport der Reise angegeben. Diese Zeiten sind endgültig. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) kann nur in angemessenen Grenzen davon abweichen und nur dann, wenn die Durchsetzung dieser Zeiten von ihm vernünftigerweise nicht erwartet werden kann. In diesem Fall finden Artikel 14 und 15 keine Anwendung.
8. Abweichungen von den Prozentsätzen in den Artikeln 6 und 12
P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) kann von den in den Artikeln 6 und 12 genannten Prozentsätzen abweichen, jedoch nur, wenn die abweichenden Prozentsätze im Voraus in der Veröffentlichung bekannt gegeben werden und/oder die Position des Reisenden stärken.
Die zulässigen Abweichungen gelten gemäß Art. 6 Absatz 1 und Art. 12 Absatz 2.
ARTIKEL 6 – Zahlung, Zinsen und Inkassokosten
1. Bei Vertragsschluss ist eine Zahlung in Höhe von 100% des gesamten vereinbarten Reisepreises zu leisten.
2. Der Reisende, der eine finanzielle Verpflichtung gegenüber P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist auf den geschuldeten Betrag zusätzlich die gesetzlich festgelegten Zinsen schuldig. Er ist auch verpflichtet, die Inkassokosten von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) zu erstatten. Diese betragen maximal: 15% des Reisepreises bis zu 2.500,00 €; 10% auf die nächsten 2.500,00 € und 5% auf die nächsten 5.000,00 € bei einem Minimum von 40,00 €. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) kann zugunsten des Reisenden von den angegebenen Beträgen und Prozentsätzen abweichen.
ARTIKEL 7 – Reisepreis
1. Sofern nicht anders angegeben, gilt der veröffentlichte Reisepreis pro Person. Dies schließt die auf der Website angegebenen Dienstleistungen und Einrichtungen ein, unabhängig davon, ob sie in verschiedenen Kosten aufgeschlüsselt sind oder nicht, einschließlich der unvermeidbaren zusätzlichen Kosten, die der Reisende für die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung angebotenen Dienstleistungen zahlen muss. Unvermeidbare Zusatzkosten sind Kosten, die untrennbar mit dem angebotenen Service verbunden sind. Dies beinhaltet nicht die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen, die von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) oder von Dritten auf Wunsch des Reisenden erbracht werden, wie z. B. Versicherungsprämien, sowie Kosten, die bei der Buchung pro Reisegruppe anfallen. Sie variieren je nach Größe der Reisegruppe. Reservierungskosten können je nach Vertriebskanal variieren.
2. Der veröffentlichte Reisepreis basiert auf den Preisen, Abgaben und Steuern, die P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt waren.
ARTIKEL 8 – Änderungen des Reisepreises
1. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) hat das Recht, den Reisepreis bis zu 20 Tage vor Reiseantritt im Zusammenhang mit Änderungen der Transportkosten (einschließlich Treibstoffkosten), der geschuldeten Steuern und Abgaben zu erhöhen. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) gibt an, wie der Anstieg ergibt. Ggfs. können solche Änderungen auch zu einer Reduzierung des Reisepreises führen, es sei denn, dies kann vom Reiseveranstalter angesichts der damit verbundenen Kosten als nicht zumutbar verlangt werden. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) gibt dem Reisenden an, wie die Ermäßigung berechnet wurde.
Wenn der Reisepreis vom Reisenden pünktlich bezahlt wurde, beträgt der Zeitraum, innerhalb dessen der Reisepreis nicht mehr erhöht werden kann, sechs Wochen statt 20 Kalendertage vor Abflug.
2. a. Entgegen den Bestimmungen von Absatz 1 ändert P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) den Reisepreis für Charterflüge innerhalb Europas und in die Mittelmeerländer nach Abschluss des Reisevertrags nicht.
b. Entgegen den Bestimmungen von Absatz a. und nur im unvorhersehbaren Fall
– der Erhöhung der fälligen Steuern oder Abgaben oder
– eines extremen Anstiegs der Transportkosten
Kann P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) den Reisepreis bis zu 20 Kalendertage vor dem Abreisetag erhöhen, wenn ANVR und der Verbraucherverband festgestellt haben, dass die solche Situation ein solches Vorgehen erlaubt.
3. Im Falle einer angekündigten Preiserhöhung der Luftverkehrskosten kann der Reisende P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) fragen, ob er diese Kosten im Voraus an P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) zahlen kann, um die Preiserhöhung zu verhindern. Wenn diesem Antrag stattgegeben wird, diese Kosten vollständig bezahlt und das Ticket ausgestellt wurde, ändert P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) den Luftverkehrskostenteil des Reisepreises nicht mehr. In diesen Fällen erhöhen sich die Stornokosten nach Artikel 12 mindestens um die bezahlten Luftverkehrskosten.
4. a. Der Reisende hat das Recht, eine Erhöhung der Reisesumme gemäß den Absätzen 1 und 2 abzulehnen. Er muss – unter Androhung von Nichtigkeit – von diesem Recht schriftlich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die Erhöhung Gebrauch machen.
b. Wenn der Reisende die Erhöhung der Reisesumme ablehnt, hat P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) das Recht, den Vertrag zu kündigen. Er muss – unter Androhung von Nichtigkeit – von diesem Recht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die Erhöhung beim Reisenden Gebrauch machen. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf Erlass oder sofortige Rückerstattung bereits gezahlter Gelder. Die Artikel 13, 14 und 15 finden keine Anwendung.
ARTIKEL 9 – Reiseunterlagen und erforderliche Dokumente des Reisenden
1. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) stellt dem Reisenden die erforderlichen Reiseunterlagen spätestens 1-3 Tage vor Reiseantritt zur Verfügung, es sei denn, dies kann von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) als nicht zumutbar verlangt werden.
2. Wenn der Reisende 1 Werktage vor Reiseantritt keine Reisedokumente erhalten hat, muss er dies P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) unverzüglich melden.
3. Wenn eine Reise innerhalb von 10 Tagen vor Reiseantritt gebucht wird, gibt P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) an, wann und wie dem Reisenden die erforderlichen Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Wenn der Reisende die Unterlagen nicht entsprechend erhalten hat, muss er dies P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) unverzüglich melden.
4. Der Reisende ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Dokumente wie einen gültigen Reisepass oder, sofern zulässig, einen Personalausweis und alle erforderlichen Visa, den Nachweis von Impfungen, den Führerschein und die Versicherungsunterlagen bei sich zu tragen.
Wenn der Reisende die Reise aufgrund des Fehlens eines (gültigen) Dokuments nicht (vollständig) durchführen kann, gehen mögliche Konsequenzen und Kosten zu seinen Lasten. Es sei denn, P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) hat zugesagt, etwaige Dokumente zu beschaffen und das Fehlen derselben kann P1 Travel zugeschrieben werden oder P1 Travel (Dienst von P1 Corporate Hospitality BV) ist seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 2 Absatz 1 nicht nachgekommen.
ARTIKEL 10 – Änderungen durch den Reisenden
1. Nach Abschluss des Vertrags kann der Reisende eine Änderung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reisende den geänderten Reisepreis abzüglich der bereits gezahlten Beträge zahlt. Darüber hinaus ist er verpflichtet, einen im Angebot angegebenen Betrag für Umbuchungskosten pro Buchung und etwaige Kommunikationskosten zu zahlen. Über die Anfrage wird so schnell wie möglich entschieden. Bis zu 28 Kalendertage vor Reiseantritt werden diese Änderungen so weit wie möglich vorgenommen und in diesem Fall vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt.
2. Die Ablehnung der vom Reisenden gewünschten Änderungen wird vom Reiseveranstalter begründet und der Reisende unverzüglich benachrichtigt. Der Reisende kann die ursprüngliche Vereinbarung beibehalten oder stornieren. Im letzteren Fall gilt Artikel 12. Wenn der Reisende nicht auf die Ablehnung des Antrags reagiert, wird der ursprüngliche Vertrag beibehalten.
3. Eine Änderung des Abflugdatums oder eine Verringerung der Zahl der Reiseteilnehmer gilt als (teilweise) Stornierung, für die Artikel 12 gilt. In diesem Fall sind keine Umbuchungs- oder Kommunikationskosten fällig.
ARTIKEL 11 – Ersatz
1. Der Reisende kann rechtzeitig vor Reiseantritt durch eine andere Person ersetzt werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
– der andere erfüllt alle mit der Reise verbundenen Bedingungen; und
– Der Antrag wird spätestens 7 Kalendertage vor Reiseantritt oder rechtzeitig eingereicht, damit die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchgeführt werden können.
– Die Bedingungen der Partner von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) widersprechen dieser Namensänderung nicht.
2. Der Reiseanmelder, der Reisende und die Person, die ihn ersetzt, haften gegenüber P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) gesamtschuldnerisch für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises und etwaiger zusätzlicher Kosten infolge der Namensänderung.
ARTIKEL 12 – Stornierung durch den Reisenden
Wenn Sie die Reise stornieren, bleibt der Reiseanmelder weiterhin zur Zahlung des Reisepreises an P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) verpflichtet. Wenn es P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) jedoch möglich ist, die gebuchten Teile bei seinen Partnern zu stornieren, ohne dass P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) weiterhin den Preis oder die anfallenden Kosten schuldet, wird P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) dies tun und erstattet Ihnen die Reisesumme so weit wie möglich nach Abzug der Kosten, die P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) entstanden sind. Eine Rückerstattung der Flugkosten, ist im Falle einer Stornierung niemals möglich. Ab fünf Tagen vor Reiseantritt betragen die Stornokosten immer 100%. Wir bitten Sie, eine Stornierung schriftlich (per E-Mail) zu melden. Wir werden innerhalb eines Werktages mit einer Stornierungsbestätigung und der Stornogebühr antworten. Selbstverständlich ist es auch möglich, zunächst eine Aufstellung der Stornokosten zu erhalten.
ARTIKEL 13 – Stornierung durch den Reiseveranstalter
1. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) hat das Recht, den Vertrag aufgrund zwingender Umstände zu kündigen.
2. Unter zwingenden Umständen werden Umstände verstanden, bei denen eine weitere Verpflichtung von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) an den Vertrag nicht zumutbar ist.
3. Ein zwingender Umstand für P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) liegt vor, wenn vor dem Reiseantritt die Katastrophenabteilung des Calamiteitenfonds Reizen eine zu beanstandende Situation festgestellt. Eine Änderung des Zeitpunktes, an dem die Veranstaltung stattfindet (einschließlich Stornierung), für den P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) dem Reisenden im Rahmen des Reisevertrags Eintrittskarten zur Verfügung gestellt hat, kann zwingender Umstand sein. In diesem Fall versucht P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) immer zuerst, den Reisevertrag zu ändern.
4. a. Wenn der Grund für die Stornierung dem Reisenden zugeschrieben werden kann, geht der daraus resultierende Schaden zu Lasten des Reisenden.
b. Wenn der Grund für die Stornierung auf P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) zurückzuführen ist, wird der daraus resultierende Schaden von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) getragen. Ob dies der Fall ist, wird anhand von Artikel 15 festgestellt.
c. Wenn der Grund für die Stornierung weder dem Reisenden noch P1 Travel (Dienst von P1 Corporate Hospitality BV) zuzuschreiben ist, tragen die Parteien jeweils ihren eigenen Schaden, wie in Artikel 16 näher erläutert.
5. Wenn P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) durch die Stornierung Geld spart, hat der Reisende Anspruch auf diesen Betrag.
ARTIKEL 14 – Änderungen durch den Reiseveranstalter
1. a. P1 Travel (Dienst von P1 Corporate Hospitality BV) hat das Recht, die vereinbarte Leistung aufgrund zwingender Umstände gemäß Artikel 13 Absatz 2 zu ändern. Änderungen werden von P1 Travel (Dienst von P1 Corporate Hospitality BV) werden dem Reisenden innerhalb von 3 Kalendertagen, nachdem P1 Travel über die Änderung informiert wurde, mitgeteilt. Erfolgt eine Änderung innerhalb von 10 Kalendertagen vor Reiseantritt wird diese dem Kunden innerhalb eines Kalendertages mitgeteilt.
b. Wenn die Änderung einen oder mehrere wesentliche Punkte betrifft, kann der Reisende die Änderung(en) ablehnen.
c. Wenn die Änderung einen oder mehrere nicht wesentliche Punkte betrifft, kann der Reisende die Änderung nur ablehnen, wenn die Änderung zu seinem mehr als geringfügigen Nachteil ist.
d. Wenn P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) aufgrund der Änderung Geld spart, hat der Reisende Anspruch auf den Betrag dieser Ersparnis für seinen Anteil.
2. a. Im Falle einer Änderung unterbreitet P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) dem Reisenden nach Möglichkeit ein alternatives Angebot. Er wird dies innerhalb von 3 Kalendertagen tun, nachdem P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) über die Änderung informiert wurde. Im Zeitraum ab 10 Kalendertagen vor Abreise gilt hierfür eine Frist von 1 Kalendertag.
b. Das Alternativangebot muss mindestens gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit einer alternativen Unterkunft muss nach objektiven Kriterien beurteilt und unter folgenden Umständen ermittelt werden, die sich aus dem Ersatzangebot ergeben müssen:
– die Lage der Unterkunft am Zielort;
– Art und Standard der Unterkunft;
– die Ausstattung der Unterkunft.
Bei der hier genannten Bewertung muss Folgendes berücksichtigt werden:
– die Zusammensetzung der Reisegruppe;
– die besonderen Merkmale oder Umstände des betreffenden Reisenden, die vom Reisenden als wesentlich gemeldet und von für P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) schriftlich bestätigt wurden;
– die vom Reisenden angeforderten Abweichungen vom Programm oder Ergänzungen des Programms, die von P1 Travel (P1 Corporate Hospitality BV Service) schriftlich bestätigt wurden.
3. a. Der Reisende, der von seinem Recht Gebrauch macht, die Änderung oder das alternative Angebot gemäß den vorhergehenden Absätzen abzulehnen, muss dies innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt der Nachricht über die Änderung oder das alternative Angebot bekannt geben. Ab 10 Kalendertagen vor Abreise gilt ein Zeitraum von 1 Kalendertag.
b. Wenn der Reisende die Änderung oder das alternative Angebot ablehnt, hat P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Er muss – unter Androhung der Nichtigkeit – dieses Recht innerhalb von 3 Kalendertagen nach Eingang der Ablehnung beim Reisenden ausüben. Ein Zeitraum von einem Kalendertag gilt ab 10 Kalendertagen vor Abreise.
In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung des Reisepreises (oder, falls die Reise bereits teilweise angetreten wurde, zu einem angemessenen Teil davon) innerhalb von 2 Wochen, unbeschadet eines Anspruchs auf Entschädigung gemäß Absatz 5.
4. Wenn eine Frist aus den Absätzen 1, 2 und 3 dieses Artikels an einem in den Niederlanden anerkannten Sonntag oder Feiertag endet, wird diese Frist bis zum nächsten Werktag um 12:00 Uhr verlängert.
5. a. Wenn die Ursache der Änderung auf P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) zurückzuführen ist, wird der daraus resultierende Schaden für den Reisenden von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) getragen. Ob dies der Fall ist, wird anhand von Artikel 15 festgestellt.
b. Wenn die Ursache der Änderung dem Reisenden zugeschrieben werden kann, trägt der Reisende den daraus resultierenden Schaden.
c. Wenn die Ursache der Änderung weder dem Reisenden noch P1 Travel (Dienst von P1 Corporate Hospitality BV) zugeschrieben werden kann, tragen die Parteien jeweils ihren eigenen Schaden gemäß Artikel 16.
6. Wenn nach Beginn der vereinbarten Reise ein wichtiger Teil der Dienstleistungen, auf die sich die Vereinbarung bezieht, nicht erbracht werden kann, wird P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) sicherstellen, dass im Hinblick auf die Fortsetzung der Reise geeignete alternative Vorkehrungen getroffen werden. (Kosten siehe Artikel 16.)
Wenn solche Vereinbarungen nicht möglich sind, stellt P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) den Reisenden wenn erforderlich ein gleichwertiges Transportmittel zur Verfügung, das sie zum Abflugort oder zu einem anderen mit den Reisenden vereinbarten Rückflugort zurückbringt. (Kosten siehe Artikel 16.)
7. P1 Travel (Dienst von P1 Corporate Hospitality BV) ist unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 18 Absatz 4 verpflichtet, den Reisenden über eine von ihm vorgenommene Änderung der Abreise zu informieren. In Bezug auf die Rückreise gilt diese Verpflichtung nicht für Reisende, die ausschließlich für den Transport gebucht haben und/oder deren Adresse unbekannt ist.
ARTIKEL 15 – Haftung und höhere Gewalt
1. Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 13 und 14 ist P1 Travel (Dienst von P1 Corporate Hospitality BV) verpflichtet, den Vertrag in Übereinstimmung mit den Erwartungen zu erfüllen, die der Reisende aufgrund der Vereinbarung vernünftigerweise haben könnte.
2. Wenn die Reise nicht den in Absatz 1 genannten Erwartungen entspricht, ist der Reisende verpflichtet, die beteiligten Parteien so bald wie möglich gemäß Artikel 19 Absatz 1 zu informieren.
3. Wenn die Reise nicht gemäß den in Absatz 1 genannten Erwartungen verläuft, ist P1 Travel (Dienst von P1 Corporate Hospitality BV) unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 16, 17 und 18 verpflichtet, den Reisenden für etwaige Schäden zu entschädigen, es sei denn, der Mangel kann weder P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) noch der Person zugerechnet werden, deren Unterstützung er bei der Ausführung des Vertrags in Anspruch nimmt, weil:
a. Der Mangel bei der Umsetzung der Vereinbarung ist auf den Reisenden zurückzuführen. oder
b. Der Mangel bei der Erfüllung der Vereinbarung konnte nicht vorhergesehen oder behoben werden und ist auf einen Dritten zurückzuführen, der nicht an der Erbringung der in der Reise enthaltenen Leistungen beteiligt ist. oder
c. Der Mangel bei der Umsetzung der Vereinbarung ist auf ein Ereignis zurückzuführen, das P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) oder die Person, deren Unterstützung er bei der Umsetzung der Vereinbarung unter gebührender Beachtung aller möglichen Sorgfalt in Anspruch nimmt, nicht vorhersehen konnte oder oder keine Abhilfe schaffen konnte; oder
d. Der Mangel bei der Erfüllung der Vereinbarung ist auf höhere Gewalt gemäß Absatz 4 dieses Artikels zurückzuführen.
4. Unter höherer Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, die außerhalb der Kontrolle von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality) liegen und so beschaffen sind, dass die Einhaltung der Vereinbarung vom Unternehmer nicht vernünftigerweise erwartet werden kann (sogenannter nicht zurechenbarer Mangel bei der Erfüllung). Höhere Gewalt umfasst auch: Krankheit des Personals, Streik, defekte Maschinen, Rohstoffmangel, Epidemien, Pandemie, Computerviren, Betriebsstörungen, Sturm, Feuer, Wasserschäden, Krieg (Gefahr), Unruhen, Import- und Exporthindernisse, Straßensperren, Erhöhung der Mautgebühren, sowie alle Hindernisse, die durch staatliche Maßnahmen verursacht werden, und alle Hindernisse oder Fahrlässigkeiten, die (teilweise) durch die unvollständige, verspätete oder unzulässige Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmer durch die von diesem beauftragten Dritten verursacht werden, von denen der Unternehmer in seiner Geschäftstätigkeit abhängig ist; einschließlich der Lieferung und/oder Zustellung von Tickets, Reiseunterlagen und dergleichen, unabhängig von Grund oder Ursache.
5. Hat der Unternehmer seine Verpflichtungen zu Beginn der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist der Unternehmer berechtigt, das bereits gelieferte oder das zu liefernde Teil separat in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es eine separate Vereinbarung beträfe. Dies gilt jedoch nicht, wenn das bereits gelieferte oder lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
ARTIKEL 16 – Hilfe und Unterstützung
1. a. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) ist abhängig von den Umständen verpflichtet, dem Reisenden Hilfe und Unterstützung zu leisten, wenn die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die er aufgrund der Vereinbarung vernünftigerweise haben konnte. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV), wenn ihm der Mangel bei der Vertragserfüllung gemäß Artikel 15 Absatz 3 zuzurechnen ist.
b. Wenn die Ursache dem Reisenden zuzuschreiben ist, ist P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) nur verpflichtet, Hilfe und Unterstützung zu leisten, soweit dies von ihm vernünftigerweise verlangt werden kann. In diesem Fall trägt der Reisende die Kosten.
2. Wenn die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die der Reisende vernünftigerweise auf der Grundlage der Vereinbarung haben konnte, aufgrund von Umständen, die weder dem Reisenden noch P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) zugeschrieben werden können, trägt jeder seinen eigenen Schaden. Für P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) besteht dies unter anderem aus dem zusätzlichen Einsatz von Arbeitskräften; für den Reisenden beinhaltet dies u. U. zusätzliche Kosten für Unterkunft und Rückführung.
ARTIKEL 17 – Ausschluss und Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters
1. a. Für den Fall, dass ein Vertrag, eine Verordnung oder ein Gesetz für eine in der Reise enthaltene Dienstleistung gilt, die einen Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung gegenüber dem Dienstleister gewährt oder zulässt, ist die Haftung von P1 Travel (Dienstleistung von P1 Corporate Hospitality BV) entsprechend ausgeschlossen oder begrenzt.
b. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) haftet auch nicht, wenn und soweit der Reisende seinen Schaden im Rahmen einer Versicherungspolice wie einer Reise- und/oder Rücktrittsversicherung geltend machen konnte.
2. Wenn P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) dem Reisenden für den Verlust des Reisegenusses haftet, beträgt die Entschädigung maximal die Höhe des Reisepreises.
3. Unbeschadet der Bestimmungen der vorhergehenden Absätze dieses Artikels ist die Haftung von P1 Travel (Dienst von P1 Corporate Hospitality BV) für Schäden, die nicht durch Tod oder Verletzung des Reisenden verursacht wurden, auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, sofern es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) handelt. In diesem Fall ist seine Haftung unbegrenzt.
4. Die in diesem Artikel enthaltenen Ausschlüsse und/oder Beschränkungen der Haftung von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) gelten auch für Mitarbeiter von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) und die beteiligten Dienstleister sowie deren Personal, es sei denn, Vertrag, Verordnung oder Gesetz schließen dies aus.
ARTIKEL 18 – Pflichten des Reisenden
1. Der/die Reisende(n) ist/sind verpflichtet, alle Anweisungen von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) zu befolgen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Reise zu gewährleisten, und haftet für Schäden, die durch sein/ihr nicht autorisiertes Verhalten verursacht werden, nach dem Maßstab des Verhaltens eines korrekten Reisenden zu beurteilen.
2. a. Der Reisende, der solche Behinderung oder Probleme verursacht oder verursachen kann, dass die ordnungsgemäße Durchführung oder Fortsetzung einer Reise durch P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) erheblich erschwert wird, kann von der Reise ausgeschlossen werden, wenn nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, dass die Vereinbarung erfüllt wird.
b. Alle Kosten, die sich aus einer in Absatz 2 unter a genannten Situation ergeben, gehen zu Lasten des Reisenden, sofern ihm die Folgen von Behinderung oder Problemen zuzurechnen sind. Wenn die Ursache des Ausschlusses nicht dem Reisenden zugerechnet werden kann, wird ihm der Reisepreis oder ein Teil davon erstattet.
3. Der Reisende ist verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder so weit wie möglich zu begrenzen, insbesondere durch Einhaltung seiner Meldepflicht gemäß Artikel 19 Absatz 1.
4. Jeder Reisende muss die genaue Abflugzeit spätestens 24 Stunden vor der angegebenen Abflugzeit der Rückreise bei der Fluggesellschaft oder beim örtlichen Vertreter von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) überprüfen.
ARTIKEL 19 – Beschwerden während der Reise
1. Ein Mangel bei der Umsetzung des Vertrags gemäß Artikel 15 Absatz 2 muss so bald wie möglich vor Ort gemeldet werden, damit nach einer Lösung gesucht werden kann. Hierzu muss der Reisende die entsprechende Notrufnummer anrufen und diese Benachrichtigung schriftlich (E-Mail) an P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) bestätigen. Dieser Bericht muss es P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) ermöglichen, das Problem direkt bzw. so schnell wie möglich zu lösen.
2. Wenn ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend behoben wird, muss der Reisende diese Reklamation innerhalb von 30 Tagen nach der Rücksendung per E-Mail (Beschwerdebericht) an P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) senden. Wenn der Reisende die Beschwerde rechtzeitig eingereicht hat, wird P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) innerhalb von maximal 10 Werktagen per E-Mail oder Brief auf die Beschwerde antworten.
3. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) erteilt in den Reiseunterlagen Informationen zu den vor Ort einzuhaltenden Verfahren, den Kontaktdaten und der Erreichbarkeit der Beteiligten.
4. Die Kommunikationskosten werden von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) erstattet, es sei denn, diese hätten angemessenerweise nicht anfallen brauchen.
5. Wenn der Reisende der Melde- und Beschwerdepflicht nicht nachgekommen ist und dem Dienstleister oder P1 Travel (Dienst von P1 Corporate Hospitality BV) nicht die Möglichkeit gegeben wurde, den Mangel zu beheben, kann das mögliche Recht des Reisenden auf Entschädigung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
ARTIKEL 20 – Beschwerden nach der Reise
1. Wenn eine Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst wurde, muss sie schriftlich und begründet an P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV)) gesendet werden. Der Reisende wird eine Kopie des Beschwerdeberichts beifügen.
2. Betrifft die Beschwerde den Abschluss einer Vereinbarung, muss sie innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Tatsachen, auf die sich die Beschwerde bezieht, bei P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) eingereicht werden.
3. Wenn der Reisende die Beschwerde nicht rechtzeitig einreicht, wird sie von P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) nicht bearbeitet, es sei denn, der Reisende kann vernünftigerweise nicht dafür verantwortlich gemacht werden. P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) informiert den Reisenden schriftlich (per E-Mail) darüber.
4. Wenn der Reisende die Beschwerde rechtzeitig eingereicht hat, wird P1 Travel (Service von P1 Corporate Hospitality BV) innerhalb eines Monats per E-Mail oder Brief auf die Beschwerde antworten.
ARTIKEL 21 – Ausschluss des Rücktrittsrechts für Pauschalreisen
Gemäß Artikel 6: 230 Absatz 2 Absatz h des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Verbraucher kein Widerrufsrecht in Bezug auf die Vereinbarung über eine Pauschalreise gemäß Artikel 7: 500 Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Rücktrittsrecht des Kunden von einem Vertrag über Freizeitaktivitäten ist ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Erwerb von Eintrittskarten. Die Frist von 14 Tagen, in der der Vertrag ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden kann, gilt daher nicht. Einzelne Tickets können nicht zurückgegeben werden. Für die einzelnen Tickets gelten die Bestimmungen des Artikels 6: 230p Absatz e des Bürgerlichen Gesetzbuches.
ARTIKEL 22 – Corona
Die Tickets und Hospitality-Pakete basieren auf den aktuellen Kontingenten, die wir in Zusammenarbeit mit unseren offiziellen Partnern anbieten können, sowie auf der tatsächlichen Kapazität.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Veranstaltung, die Sie besuchen möchten, in Bezug auf die Zulassung von Zuschauern und die Anzahl der Zuschauer ändert. Sollte dieses Szenario eintreten, möchten wir Ihnen Ihre Bedenken nehmen doch zu buchen.
Die von Ihnen gebuchte Veranstaltung fällt aus oder wird ohne Zuschauer durchgeführt
Sollte Ihre gebuchte Veranstaltung ausfallen oder ohne Zuschauer stattfinden, haben Sie die Möglichkeit, schreiben wir Ihren Ihnen Bestellbetrag als Gutschein gut. Sie können diesen Gutschein dann zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, um ein anderes Event zu besuchen.
Wir können einen Gutschein nur für Teile einer bei P1 Travel gebuchten Reise ausstellen. Wenn Sie die Reise, die Unterkunft oder ein anderes Reiseelement bei einem anderen Anbieter gebucht haben, können wir keine Entschädigung anbieten. Für Stornierungen oder Umbuchungen müssen Sie sich in diesem Fall an den Anbieter wenden.
Die Veranstaltung wird verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt vor Publikum ausgetragen
Falls das Event auf ein anderes Datum verschoben und dann mit Zuschauern ausgetragen wird, behalten Ihre Karten ihre Gültigkeit für das neue Datum.
Behalten Sie die Bestellung und die Karten einfach für den neuen Termin. Es handelt sich um einen 1:1-Tausch. Falls über P1 ein Hotel gebucht wurde, werden wir die Hotelbuchung ebenfalls auf den neuen Termin übertragen. Unser Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen die neuen Reisedaten mitzuteilen und die neue Hotelbuchung für das gewünschte Datum zu bestätigen.